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   LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08   

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LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 (https://dejure.org/2009,9424)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 (https://dejure.org/2009,9424)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 (https://dejure.org/2009,9424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hausverbot rechtfertigt keine Kündigung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (38)

  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Der Kläger verfolgt hierbei seinen Anspruch auf Abrechnungserteilung bei Zahlung der mit der Klage verfolgten und zugesprochenen Bruttobeträge, nicht etwa einen nicht einklagbaren Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs (vgl. hierzu BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - AP BGB § 611 Lohnabrechnung Nr. 1) .

    Soweit der Kläger mit seinem Antrag etwa einen selbständigen Abrechnungsanspruch geltend machen möchte, um so seinen vermeintlichen Anspruch auf Zahlung von Mehrarbeitsvergütung verfolgen zu können, gewährt § 108 GewO einen solchen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs gerade nicht (BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - aaO).

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Er muss vortragen, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht, dass er tatsächlich gearbeitet und welche Tätigkeit er ausgeführt hat (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 40; BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 370/01 - EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 10; BAG 03. November 2004 - 5 AZR 648/03 - AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 49) .

    Der Anspruch setzt ferner voraus, dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich war (BAG 17. April 2002 - 5 AZR 644/00 - aaO; BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - AP BGB § 611 Bereitschaftsdienst Nr. 10) .

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Die Abmahnung ist insoweit notwendiger Bestandteil bei der Anwendung des Prognoseprinzips (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AO KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54; BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57) .

    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - aaO) .

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Ein die ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 406/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53) .

    Soweit ein steuerbares Verhaltens betroffen ist, muss der Kündigung grundsätzlich eine erfolglose Abmahnung vorausgehen, es sei denn, sie ist nicht erfolgversprechend oder die Pflichtverletzung ist so schwer, das ihre Hinnahme durch den Arbeitgeber von vornherein ausgeschlossen ist (BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - aaO) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2000 - 6 Sa 562/99

    Abmahnung: Rechtsnatur des Entfernungsanspruchs - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Die Abmahnung muss aus sich heraus verständlich sein und die abgemahnten Pflichtwidrigkeiten in zeitlicher und gegenständlicher Hinsicht konkret anführen (LAG Schleswig-Holstein, 01. Dezember 2000 - 6 Sa 562/99 - AuR 2001, 71 m. w. N.).

    Maßgeblich ist der Inhalt der Abmahnung, wie sie Gegenstand des Rechtsstreits ist (LAG Schleswig-Holstein 01. Dezember 2000 - 6 Sa 562/99 - aaO) .

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13; BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8; BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - n. v., juris).

    Deshalb kann er die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung seines Verhaltens beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - aaO; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - aaO; BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO; jeweils m. w. N.) .

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13; BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8; BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - n. v., juris).

    Darüber hinaus ist eine Abmahnung auch dann aus der Personalakte zu entfernen, wenn sie statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe enthält (BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - aaO m. w. N.) .

  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13; BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8; BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - n. v., juris).

    Deshalb kann er die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung seines Verhaltens beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - aaO; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - aaO; BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO; jeweils m. w. N.) .

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13; BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8; BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - n. v., juris).

    Deshalb kann er die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung seines Verhaltens beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (BAG 30. Mai 1996 - 6 AZR 537/95 - aaO; BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - aaO; BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO; jeweils m. w. N.) .

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
    Auch insoweit gilt, dass eine Abmahnung grundsätzlich erforderlich ist, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP BGB § 626 Nr. 137; BAG 01. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11) .
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

  • BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03

    Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 370/01

    Betriebliche Übung - Pauschale Überstundenvergütung

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes -

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1060/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • LAG Hessen, 19.01.2007 - 12 Sa 435/06

    Unwirksame außerordentliche, sowie betriebsbedingte ordentliche Kündigung,

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2008 - 1 Sa 13/08

    Anspruch auf erneute Erteilung einer Lohnabrechnung

  • LAG Hessen, 12.03.2009 - 12 Ta 380/08

    Zur Bestimmtheit eines gerichtlichen Vergleichs als Vollstreckungstitel -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2006 - 5 Ta 26/06

    Zur Bestimmtheit eines gerichtlichen Vergleichs als Vollstreckungstitel

  • LAG Bremen, 24.08.2000 - 4 Sa 68/00

    Arbeitsentgelt: Leistungsfreiheit der Arbeitgebers wegen vom Arbeitnehmer zu

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 352/18

    Außerordentliche Kündigung - ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Umdeutung

    Zudem ist der Arbeitgeber in allen Fallkonstellationen ausgehend von den im Rahmen der Druckkündigung entwickelten Grundsätzen gehalten, sich bei Fehlen eines objektiven Kündigungsgrundes schützend vor den Arbeitnehmer zu stellen und alles ihm Zumutbare zu versuchen, um den Dritten von seiner Drohung abzuhalten bzw. den Auftraggeber zur Aufhebung seines Hausverbots zu bewegen (Hessisches Landesarbeitsgericht 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 - Rn. 66, juris).
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 Sa 1460/10

    Verdachtskündigung - Kündigungsverzicht durch Abmahnung - Annahmeverzugslohn -

    Dementsprechend bleibt der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers unter Annahmeverzugsgesichtspunkten und trotz Leistungshindernisses bestehen (vgl. Parallelfall Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009 - 17 Sa 1308/08 -, zitiert nach juris; offen gelassen noch BAG vom 18. September 2008 - 2 AZR 1060/06 -, zitiert nach juris).

    Sie ist damit nach § 275 Abs. 1 BGB von der Leistung frei (BAG vom 13. Juni 1990, EzA Nr. 44 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30. März 2009, a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 10 Sa 189/09

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Zwar ist die Erteilung eines Hausverbots gegenüber einem Arbeitnehmer durch den Auftraggeber des Arbeitgebers, auf dessen Betriebsgelände die vertraglich geschuldeten Tätigkeiten zu erbringen sind, nicht von vornherein ungeeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses darzustellen (so auch: LAG Hessen Urteil vom 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 - Juris), wenn keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit besteht.
  • ArbG Hamburg, 24.10.2012 - 3 Ca 325/12

    Beendigungskündigung, Änderungskündigung und Arbeitszeitreduzierung

    a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (dargelegt etwa im Urteil Hessisches Landesarbeitsgericht vom 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08 - juris) kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (BAG 27.11.1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 13; BAG 30.05.1996 - 6 AZR 537/95 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2; BAG 22.02.2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10; BAG 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 8; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - n. v., juris).
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